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Unser Hilfsangebot

Service-Telefon
0711 – 634699

für Familien

Was wir bieten
Wenn die haushaltsführende Person (Mutter oder Vater) krankheits- oder belastungsbedingt ausfällt, vertreten wir sie. Unsere Familienpflegerinnen betreuen die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der gewohnten Umgebung. Im Mittelpunkt stehen das Wohl des Kindes und die täglichen Aufgaben im Familienalltag. In enger Absprache übernehmen wir dabei die typischen Alltagsarbeiten innerhalb eines Haushalts.

Unsere Mitarbeiterinnen
Haben in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Haus- und Familienpflegerin und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil. Sie führen bestehende Strukturen einfühlsam weiter.

Unser Hilfsangebot

für Familien

Was wir bieten
Wenn die haushaltsführende Person (Mutter oder Vater) krankheits- oder belastungsbedingt ausfällt, vertreten wir sie. Unsere Familienpflegerinnen betreuen die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der gewohnten Umgebung. Im Mittelpunkt stehen das Wohl des Kindes und die täglichen Aufgaben im Familienalltag. In enger Absprache übernehmen wir dabei die typischen Alltagsarbeiten innerhalb eines Haushalts.

Unsere Mitarbeiterinnen
Haben in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Haus- und Familienpflegerin und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil. Sie führen bestehende Strukturen einfühlsam weiter.

Unsere Hilfsangebote im Überblick
Zu allen Angeboten informieren wir sie gerne über das Servicetelefon

Wir übernehmen je nach Wunsch und Bedarf eine umfassende Betreuung Ihrer Kinder. Neben dem Alltag zu Hause beinhaltet das auch die Abholung von der Schule oder dem Kindergarten, die Versorgung und Freizeitgestaltung der Kinder, die Betreuung und Gestaltung von Geburtstagen, die Aufsicht und Hilfe bei den Hausaufgaben und vieles mehr. Auch die Begleitung und Organisation von Arztbesuchen und anderen Verpflichtungen der Kinder gehört zum Umfang einer Familienhilfe.

Säuglingspflege
… gehört neben Pädagogik, Pflege, Krankheitslehre, Kinderheilkunde und Hauswirtschaft zu den Kenntnissen einer Haus- und Familienpflegerin.

Ein- oder Mehrlingsgeburt?
Egal, wie viele neue Erdenbürger Sie gleichzeitig erwarten, unsere erfahrenen und besonnenen Familienpflegerinnen stehen voll hinter Ihnen und sorgen dafür, dass das Chaos ausbleibt.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie im Falle von Komplikationen während einer Schwangerschaft.

Nach der Entbindung hat jede Schwangere, die in den gesetzlichen Krankenkassen versichert ist, die Möglichkeit einer mehrtägigen Betreuung durch eine Familienpflegerin.

Fragen Sie dazu bitte Ihren behandelnden Arzt, Ihre Krankenkasse oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.

Geschwisterkinder
… müssen sich häufig an die neue Lebenssituation gewöhnen. Ihre Betreuung gehört ebenfalls zu den Aufgaben einer Familienpflegerin. Sie hat jederzeit ein erfahrenes und achtsames Auge auf die älteren Geschwister.

 

Die Familienpflege hilft, den Alltag durch praktische Entlastung aufrecht zu erhalten. Unsere Mitarbeiterin stellt sich an die Seite der haushaltsführenden Person. Die Unterstützung erfolgt in Absprache und unter Beachtung der individuellen Bedürfnisse der Familie.

Hauswirtschaft im Überblick
Haushaltsführung und Organisation der Abläufe.
Kochen, backen, abwaschen, einkaufen.
Wäsche waschen, bügeln, Reinigungsarbeiten.

Haben Sie Anspruch auf Familienpflege?
Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind.

Die den Haushalt führende Person (egal ob Vater oder Mutter!) befindet Sie sich außerdem in einer der folgenden (Not)Situationen:
Sie müssen über einen absehbaren Zeitraum in eine Klinik, Kur- oder Rehaeinrichtung.
Sie sind krank und nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar.
Bei Ihnen besteht eine Risikoschwangerschaft.
Sie haben entbunden oder erwarten eine Mehrlingsgeburt.
Sie leiden unter psychischen Erschöpfungszuständen.

Kostenübernahme
Haushaltshilfe gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Folgende Gesetze können Anwendung finden:

  • § 38 SGB V (Haushaltshilfe)
  • § 24 SGB V (Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter)


Alternativen
Sind Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt? Trifft keine der oben beschriebenen Situationen zu? Sie benötigen dennoch Hilfe? Bitte treten Sie direkt mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne individuell und suchen nach geeigneten Lösungen.

1. Schritt – Die Verordnung
Familienpflege ist als “Haushaltshilfe” eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Gehen Sie zu Ihrem Arzt, schildern Sie ihm Ihre Situation und lassen Sie sich eine “Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe” ausstellen. Das Formular dazu finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.

2. Schritt – Die Kosten
Hat der Arzt Ihnen eine Verordnung ausgestellt, melden Sie sich umgehend bei Ihrer Krankenkasse und stellen einen Antrag auf “Haushaltshilfe”. In der Regel wird dieser aufgrund der Verordnung oder eines Klinikaufenthaltes gewährt.

3. Schritt – Der Kontakt zu uns
Melden Sie Ihren Bedarf nun möglichst rasch, auch wenn erst eine mündliche Zusage der Krankenkasse vorliegt, bei uns an. Dann können wir frühzeitig eine geeignete Mitarbeiterin für Sie einplanen.

Tipp
Weisen Sie Ihren Arzt gegebenenfalls ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Unterstützung der Familienpflege hin. Die Verordnung sollte den Stundenumfang der notwendigen Hilfe und die voraussichtliche Dauer beinhalten.

Tipp
Wir beraten Sie gerne schon im Vorfeld dieses Prozesses.
Rufen Sie bei uns an.